Vertretung
Als zugelassener Patentanwalt übernehme ich gern die Vertretung Ihrer Angelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, sowie dem Bundesgerichtshof als Berufungsinstanz für Patentnichtigkeitsverfahren.
Als eingetragener Europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt übernehme ich auch gern die Vertretung Ihrer Angelegenheiten vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Was sind Ihre Vorteil, wenn Sie durch mich vertreten werden?
Wenn ich mich für Sie bzw. für Ihr Unternehmen als Vertreter bestelle, wird sämtliche Korrespondenz der Ämter bzw. Gerichte über mich laufen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie die wichtigsten Information bezüglich Ihrer Schutzrechte von mir in kurzer, verständlicher und prägnanter Form aufbereitet bekommen und ich Ihnen selbstverständlich auch direkt Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen aufzeige. Dies erspart Ihnen kostbare Zeit und Sie können basierend auf meinen Handlungsempfehlungen sofort eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zum weiteren Vorgehen treffen. Die Umsetzung Ihrer Entscheidung übernehme dann wieder ich, so dass Sie sich direkt wieder den anderen Aspekten einer erfolgreichen Unternehmensführung widmen können.