Mein technischer und juristischer Hintergrund
Mein beruflicher Werdegang lässt sich in zwei größere Abschnitte unterteilen. Denn um die Zulassung zum Patentanwalt zu erhalten, muss man von Gesetzes wegen zwei grundlegende Bedingungen erfüllen:
Man muss eine technische Befähigung – in Form eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums mit anschließender praktischer technischer Tätigkeit – vorweisen können, und
man muss eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes absolviert haben.
Erster Abschnitt - Der Systemingenieur
Nach meinem Studienabschluss als Master of Science für Luft- und Raumfahrtechnik (Studienschwerpunkt: Luftfahrtsystemtechnik) durfte ich als Offizier eine weiterführende Ausbildung zum Systemingenieur für das Luftfahrzeug Eurofighter Typhoon bei der Firma Airbus Defence and Space (ehemals Cassidian) absolvieren.
Als Systemingenieur in einem Einsatzgeschwader der Luftwaffe lagen meine Aufgaben dann mehr als 5 Jahre in der technische Problembearbeitung und Lösungsfindung im Bereich aller Systeme und Subsysteme des Luftfahrzeugs Eurofighter Typhoon (z.Bsp: Hydraulik, Kraftstoff, Triebwerk, Klimatisierung, Strukturüberwachung, Funk, Radar, Flugsteuerung, Datenbuskommunikation, etc.). Mit Stolz kann ich daher behaupten, dass ich meine technischen Erfahrungen an einem Luftfahrzeug mit unzähligen Systemen aus dem Bereich der Hochtechnologie sammeln durfte.
Zweiter Abschnitt - Der Patentanwalt
Nach dem Ende meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr begann ich die Ausbildung zum Patentanwalt. Diese umfasste neben der praktischen Tätigkeit unter Anleitung eines erfahrenen Patentanwalts in einer national und international tätigen Kanzlei jeweils ein Praktikum beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht, sowie ein Studium im allgemeinen Recht. Da ich frühzeitig ein Interesse an der Durchsetzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs entwickelte, ergänzte ich die Ausbildung freiwillig um ein Praktikum bei einem Gericht für Patentstreitsachen, nämlich dem Landgericht München I.
In meiner Ausbildungskanzlei durfte ich tiefgreifende Erfahrungen im Bereich der Erteilungs-/Eintragungsverfahren von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs, dem Arbeitnehmererfinderrecht, sowie in kontradiktorischen Verfahren sammeln. Mit der Zulassung zum Patentanwalt wechselte ich dann in eine internationale Kanzlei mit mehreren Standorten in der Schweiz und in Deutschland. Hier konnte ich meine Erfahrungen bezüglich internationaler Schutzrechtsstrategien, insbesondere internationaler Anmeldestrategien, erweitern und vertiefen.
Ich besitze die Zulassung zum Patentanwalt, bin zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (Europäischer Patentanwalt) und bin als Europäischer Marken- und Designanwalt auch eingetragener Vertreter vor dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO).
Seit April 2023 bin ich als freiberuflicher Patentanwalt tätig und führe seit Mai 2023 die IP-Abteilung eines aufstrebenden Luftfahrtunternehmens.