Beratung & Unterstützung
Ich berate Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen. Sie sind tagsüber in die Führung Ihres Unternehmens eingebunden oder anderweitig beschäftigt? Kein Problem. Gern berate ich Sie flexibel im Rahmen eines Onlinetermins am Abend oder am Wochenende. Selbstverständlich können wir uns auch persönlich treffen und austauschen.
Grundsätzlich ist es mir wichtig, Sie und Ihre Belange im Rahmen eines ersten halbstündigen, unverbindlichen und kostenlosen Termins kennenzulernen. Sofern Sie sich nach dem Gespräch für eine Zusammenarbeit interessieren, lasse ich Ihnen selbstverständlich gern einen Kostenvoranschlag zukommen. Dadurch bleiben die Kosten für Sie immer skalierbar.
Damit Sie sich schon vor dem ersten Kennenlernen einen Überblick über die für Sie eventuell relevanten Themen des gewerblichen Rechtschutzes verschaffen können, habe ich Ihnen im Folgenden eine kleine Übersicht zur Verfügung gestellt.
Spezifische Themen, welche die Erstellung von Gutachten und Verträgen, sowie die Durchführung von Vorträgen oder Seminaren betreffen, finden Sie in den separaten Bereichen unter Leistungen.
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Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Sehr ähnlich verhält es sich mit Gebrauchsmustern, wobei Gebrauchsmuster im Vergleich zu Patenten eine geringere Schutzdauer (maximal 10 Jahre im Vergleich zu maximal 20 Jahren beim Patent) aufweisen, keine technischen Verfahren schützen und vor ihrer Eintragung nur formal und nicht inhaltlich geprüft werden. Der Schutzbereich eines Patents und eines Gebrauchsmusters wird durch die Patentansprüche bzw. durch die Schutzansprüche bestimmt. Diese müssen Teil der jeweiligen Anmeldeunterlagen sein.
Die Ausarbeitung einer Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung, insbesondere die Formulierung der Ansprüche, ist relativ komplex, bedarf einer gewissen Erfahrung und setzt ein hohes Maß an Kenntnis der geltenden Rechtsprechung voraus. Beispielsweise kann die unbedachte Verwendung von umgangssprachlich gebräuchlichen Begriffen, wie beispielsweise „bestehend aus […]“, innerhalb der Ansprüche fatale Auswirkungen auf den späteren Schutzumfang haben.
Gern übernehme ich daher für Sie die Ausarbeitung einer Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Hierfür ist es mir wichtig, dass ich neben ihren Erfindungen auch Ihr Unternehmen und Ihre betriebswirtschaftlichen Belange in Hinblick auf den gewerblichen Rechtsschutz im Detail kennenlerne. Mit diesem Wissen können die strategischen, taktischen und operativen Ziele Ihres Unternehmens in jeder Anmeldung individuell berücksichtigt werden und so der Mehrwert jeder einzelnen Anmeldung gesteigert werden. Sofern Sie die Anmeldeunterlagen jedoch selbst ausarbeiten möchten und lediglich einen kritischen Korrekturleser benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch hierfür zur Verfügung.
Im Erteilungsverfahren Ihrer Patentanmeldung übernehme ich gern die Beantwortung von Prüfungsbescheiden der entsprechenden Ämter. Nicht selten ließt man im ersten Prüfungsbescheid den Satz „Mit den vorliegenden Anmeldeunterlagen kann eine Erteilung nicht in Aussicht gestellt werden“. Hier bedarf es hin und wieder ein wenig rechtlicher Überzeugungsarbeit, damit doch eine Patent erteilt wird, ohne dass unnötig Einschränkungen im Schutzumfang vorgenommen werden müssen.
Im Rahmen von Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bin ich Ihnen bei der Verteidigung Ihres Patents und/oder beim Angriff auf eines störendes Patent eines Wettbewerbers behilflich. Dabei beschränkt sich meine Tätigkeit nicht nur auf das Erstellen von Schriftsätzen, sondern erstreckt sich auch auf die Beratung hinsichtlich verfahrenstaktischer Überlegungen. Diese sollten im Laufe der jeweiligen Verfahren, insbesondere in Reaktion auf Verfahrenshandlungen der Gegenseite, immer wieder neu angestellt werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für Löschungsverfahren bezüglich eingetragener Gebrauchsmuster.
Im Falle eine Patent- und/oder Gebrauchsmusterverletzungen unterstütze ich Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch hier sind neben schriftsätzlichen Ausführungen zur Verletzungshandlung, zum Verletzungsgegenstand und zur Auslegung des Klagepatents immer wieder prozessual taktische Überlegungen auszustellen bzw. zu berücksichtigen.
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Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen (einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung), sowie sonstige Aufmachungen (einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen) geschützt werden. Die Zeichen müssen jedoch geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Marken können grundsätzlich sehr einfach durch jedermann angemeldet werden. Dabei gilt es aber zu Berücksichtigen, dass bei einer Zurückweisung der Markenanmeldung, beispielsweise wegen Vorliegen absoluter Schutzhindernisse, die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet wird (salopp formuliert: weg ist). Diese beträgt für deutsche Marken derzeit mindestens 290,- € und für Unionsmarken mindestens 850,-€. Zur Beurteilung, ob der Markenanmeldung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen könnten, ist regelmäßig eine fundierte Kenntnis der Rechtslage und der Rechtssprechung erforderlich. Gern bin ich Ihnen an dieser Stelle behilflich.
Darüber hinaus sollte man als Markenanmelder bedenken, dass einer Marke auch ältere Rechte (beispielsweise ältere Marken) entgegenstehen können. Diese werden als relative Schutzhindernisse bezeichnet. Insofern empfiehlt sich vor jeder Markenanmeldung eine professionelle Markenrecherche. Auch diese kann ich gern für Sie übernehmen.
Spätestens wenn ein Markeninhaber einer älteren Marke gegen die Eintragung Ihre Marke einen Widerspruch einlegt, rate ich zur Unterstützung durch einen Patentanwalt. Die Rechtsprechung bezüglich der das relative Schutzhindernisse begründenden Verwechslungsgefahr ist vielschichtig und unterliegt darüber hinaus einer regelmäßigen Veränderung.
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Unter einem Design, welches im Geltungsbereich der Europäischen Union auch als Geschmacksmuster bezeichnet wird, versteht man die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils von einem Erzeugnis. Die Erscheinungsform muss sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben.
Auch Designs/Geschmacksmuster können grundsätzlich durch jedermann bei dem jeweils zuständigen Amt relativ einfach angemeldet werden. Allerdings gilt es bei der Anmeldung, insbesondere bei der Darstellung des jeweiligen Erzeugnisses diverse Grundsätze zu beachten. Beispielsweise ist es von erheblicher Relevanz, welche Ansichten gewählt werden, welche konkrete Darstellung gewählt wird, welche Linienform welche juristische Bedeutung hat (Stichwort: grafische Verzichtserklärungen), wie man mehrere Erzeugnisse gemeinsam anmeldet, etc.. Bei nicht Beachtung dieser Grundsätze kann dies schnell dazu führen, dass das Design/Geschmacksmuster zurückgewiesen wird, später einen viel zu engen Schutzbereich genießt und einfach umgangen werden kann, oder im schlimmsten Fall beim Versuch der Durchsetzung rückwirkend für nichtig erklärt wird. Selbstverständlich bin ich Ihnen bei der Anmeldung Ihres Designs/Geschmacksmusters gern behilflich, oder übernehme die Anmeldung Ihres Designs/Geschmacksmusters für Sie.
Sofern Sie das eingetragene Design/Geschmacksmuster eines Wettbewerbers angreifen möchten, oder Ihr eigenes Design angegriffen wird, berate und vertrete ich Sie natürlich auch gern in dem entsprechenden Nichtigkeitsverfahren.
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Die Verwaltung von Schutzrechten/Schutzrechtsanmeldungen (IP-Management) in einem Unternehmen ist ein interdisziplinärer und iterativer Prozess zur Wertschöpfung des Betriebsvermögens. Dabei bedarf es insbesondere einem tiefgreifenden juristischen, technischen aber auch eines betriebswirtschaftlichen Verständnisses. Gleichzeitig ist das IP-Management ein hochgradig individuelles, also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliches, Unterfangen. IP-Management kann grob in drei Verwaltungsmaßnahmen untergliedert werden, welche es gleichzeitig zu beachten gilt:
Defensive Verwaltungsmaßnahmen:
- Freedom-To-Operate Analysen bezüglich eigener Ideen und Produktentwicklungen
- Wettbewerberüberwachung (Überwachung fremder Schutzrechte/Schutzrechtsanmeldungen, Überwachung der aktuellen Produktentwicklung der Wettbewerber)
- Führen von Einspruchs-, Widerspruchs- und/oder Nichtigkeitsverfahren gegen fremde Schutzrechte
Zentrale Verwaltungsmaßnahmen:
- Periodische Strategiemeetings zur Festlegung/Anpassung der Schutzrechtsstrategie an die betriebswirtschaftlichen Belange des Unternehmens
- Verwertung, insbesondere Kommerzialisierung, bestehender Schutzrechte
- Periodische Überprüfung des bestehenden Portfolios hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Belange
- Schaffen eines innerbetrieblichen Bewusstseins für die Möglichkeiten aber auch die Gefahren des gewerblichen Rechtsschutzes
- Handhabung des Arbeitnehmererfinderrechts
Offensive Verwaltungsmaßnahmen
Eigene Schutzrechtsanmeldungen können qualitativ in drei Kategorien untergliedert werden:
- Strategische Anmeldungen dienen der Absicherung der Alleinstellungsmerkmale Ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen
- Taktische Anmeldungen dienen insbesondere der gezielten Blockade der Wettbewerber (beispielsweise Sperrpatente)
- Operative Anmeldungen, zur quantitativen Ausweitung des Patentportfolios
Ferner ist die Durchsetzung der eigenen Schutzrechte ein wesentliches Instrument der offensiven Verwaltungsmaßnahmen. Denn nur Schutzrechte die auch durchgesetzt werden, erzielen bei potenziellen Nachahmern die gewünschte abschreckende Wirkung.
Gern berate und unterstütze ich Sie bei der Verwaltung Ihrer Schutzrechte/Schutzrechtsanmeldungen.
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Nach deutschem Recht steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung zu, wenn eine Diensterfindung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen wird. Dieser zusätzliche Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entsteht vollkommen unabhängig von etwaigen Gehaltsansprüchen aus dem Arbeitsvertrag und ist in seiner monetären Höhe von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts berate und unterstütze ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.