Verträge, Vereinbarungen und Gutachten
Im gewerblichen Rechtsschutz geht es natürlich nicht nur um die Anmeldung und Durchsetzung der eigenen Schutzrechte. Vielmehr stellt die Verwertung Ihrer eigenen Schutzrechte einen wesentlichen Bestandteil einer betriebswirtschaftlich sinnvollen IP-Strategie dar. Hierbei kommen insbesondere Lizenzverträge zum Tragen. Auch Geheimhaltungsvereinbarungen und Abgrenzungsvereinbarungen sind wesentliche Instrumente einer erfolgreichen Verwaltung des geistigen Eigentums.
Darüber hinaus sollten Sie immer sicherstellen, dass Ihr geistiges Eigentum vor, während und nach Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit anderen Unternehmen auch tatsächlich Ihr geistiges Eigentum bleibt. Dementsprechend sollten in den jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsverträgen die Klauseln zum geistigen Eigentum nicht zu kurz kommen.
Unabhängig von Verträgen und Vereinbarungen können Gutachten ganz wesentlich dazu beitragen, dass schon im Vorhinein unnötige Kosten und Risiken vermieden werden. Hierzu zählen insbesondere Freedom-To-Operate-Gutachten, Verletzungsgutachten und IP-Due-Diligence-Gutachten.
Eine kurze Übersicht zu den einzelnen Verträgen, Vereinbarungen und Gutachten habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung und den Verhandlungen von Verträgen und Vereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie mich auch, falls Sie ein Gutachten benötigen.
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Forschungs- und Entwicklungsverträge - auch Research and Development (R&D) Verträge genannt - sind Vereinbarungen zwischen Parteien, die zusammenarbeiten, um neue Technologien oder Produkte zu entwickeln. Die Forschungs- und Entwicklungsverträge legen dabei die Bedingungen der Zusammenarbeit, die Aufteilung der Kosten und Ressourcen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien fest. Ein wesentlicher Bestandteil solcher Verträge betrifft das geistige Eigentum. Zwischen den Parteien ist zu regeln, wie die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Anstrengungen geschützt werden sollen und genutzt werden dürfen.
Die angemessene Würdigung des Themas „geistiges Eigentum“ in Forschungs- und Entwicklungsverträgen kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und den Erfolg von Kooperationen zu sichern. Insbesondere die Bestimmung der Eigentumsrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit entstehenden Ideen und Innovationen kann komplex sein. Es kann beispielsweise zu Streitigkeiten darüber kommen, wer die Kontrolle und das Recht zur Nutzung der entwickelten Technologien hat und/oder wer das Recht zur Anmeldung etwaiger Patente erhalten soll. Darüber hinaus werden während der Zusammenarbeit regelmäßig vertrauliche Informationen ausgetauscht. Es ist also auch wichtig, schon im vorhinein geeignete Maßnahmen festzulegen, um diese Informationen zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht unbefugt offengelegt werden.
Gern bereite ich Ihnen einen für Sie passenden Forschungs- und Entwicklungsvertrag vor, nehme für Sie an den entsprechenden Verhandlungen teil und/oder moderiere aus einer objektiven und neutralen Position die Verhandlungen zu einem geplanten Forschungs- und Entwicklungsvertrag.
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Ein Lizenzvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Rechteinhaber (Lizenzgeber) und einer anderen Partei (Lizenznehmer). Mit einem Lizenzvertrag räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht ein, das durch ein Schutzrecht geschützte geistige Eigentum in einem gewissen Umfang zu nutzen. Im Gegenzug erstattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine monetäre Kompensationsleistung (Lizenzgebühr). Ein Lizenzvertrag kann beispielsweise die Nutzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen oder anderen Formen des geistigen Eigentums (z.Bsp.: firmeninternes Know-How) regeln.
Grundsätzlich kann zwischen drei Arten von Lizenzen unterschieden werden.
- Exklusive Lizenzen gewähren dem Lizenznehmer das ausschließliche (sprich das alleinige) Recht, das lizenzierte geistige Eigentum zu nutzen. In diesem Fall darf der Lizenzgeber das geistige Eigentum an keine weitere Parteien lizenzieren.
- Nicht-exklusive Lizenzen gewähren dem Lizenznehmer das Recht, das geistige Eigentum zu nutzen. Der Lizenzgeber behält jedoch das Recht, es auch anderen Parteien zu lizenzieren.
- Unterlizenzensierungsrechte gewähren dem Lizenznehmer das Recht, das geistige Eigentum an Dritte weiter zu lizenzieren. Der ursprüngliche Lizenzgeber bleibt davon unbeschadet aber weiterhin Inhaber etwaiger Schutzrechte.
In einem Lizenzvertrag sollten neben dem Umfang der Lizenz, der Dauer des Lizenzverhältnisses und des territorialen Geltungsbereichs unter anderem auch die Lizenzgebühren, sowie Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bei Verstößen gegen den Lizenzvertrag geregelt werden.
Gern bereite ich Ihnen einen für Sie passenden Lizenzvertrag vor, nehme für Sie an den entsprechenden Lizenzverhandlungen teil und/oder moderiere aus einer objektiven und neutralen Position die Lizenzverhandlungen zwischen den Parteien.
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Abgrenzungsvereinbarungen kommen insbesondere im Markenrecht und im Wettbewerbsrecht zur Geltung. Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein rechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, der dazu dient, die Rechte, Verantwortlichkeiten und Verhaltensregeln in gemeinsamen Märkten festzulegen. Die Vereinbarung zielt darauf ab, klare Grenzen zu ziehen und mögliche Konflikte im gegenseitigen Wettbewerb zu vermeiden.
Wenn beispielsweise zwei ähnliche Markenrechte von zwei verschiedenen Unternehmen aufeinandertreffen und diese Markenrechte auch noch ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen betreffen, kann es von Vorteil sein, zunächst detailliert zu prüfen, ob man tatsächlich in einem direkten Wettbewerbsverhältnis steht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Abgrenzungsvereinbarung dazu dienen, dass die Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen eine Abgrenzung der beiden Geschäftsbereich vertraglich regeln. Dadurch wird auch eine zukünftige einvernehmliche Koexistenz der beiden Unternehmen sichergestellt.
Gern bereite ich Ihnen eine für Sie passende Abgrenzungsvereinbarung vor, nehme für Sie an den entsprechenden Verhandlungen teil und/oder moderiere aus einer objektiven und neutralen Position die Verhandlungen bis zur gegenseitigen Unterzeichnung der Abgrenzungsvereinbarung.
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Eine Geheimhaltungsvereinbarung, auch bekannt als Non-Disclosure Agreement (NDA), ist ein rechtliches Instrument, das Unternehmen und Parteien dabei unterstützt, sensible Informationen, insbesondere geistiges Eigentum, unter Verschluss zu halten. Insofern ist eine Geheimhaltungsvereinbarung eine Art rechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, in dem vereinbart wird, dass vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden müssen, geheim gehalten werden. Geheimhaltungsvereinbarungen legen die Bedingungen und Verpflichtungen fest, unter denen die Informationen geschützt werden sollen und verbietet den Empfängern, diese Informationen ohne Zustimmung des Geheimnisträgers offenzulegen.
Geheimhaltungsvereinbarungen werden insbesondere dann hochgradig relevant, wenn neue technische Ideen und Innovationen noch nicht zum Patent angemeldet wurden. Denn eine ungewollte Veröffentlichung dieser Ideen und Innovationen würde unweigerlich dazu führen, dass der Gegenstand der Patentanmeldung nicht mehr neu und insofern auch nicht mehr patentierbar wäre.
Gern bereite ich Ihnen eine für Sie passende Geheimhaltungsvereinbarung vor.
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Ein FTO - Gutachten ist der Schlüssel zur unternehmerischen Handlungsfreiheit. Denn durch ein FTO - Gutachten können Unternehmen bereits im Frühstadium der Entwicklung von Produkten, spätestens aber vor der Markteinführung, rechtliche Risiken und mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter frühzeitig erkennen. Mit dem Wissen, ob ein neues Produkt, ein Verfahren oder ein neues Design frei benutzt werden kann, können Risiken bezüglich potenzieller Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen und Verzögerungen bei der Markteinführung vermieden werden.
Ein FTO - Gutachten umfasst mehrere Schritte. Zunächst werden die spezifischen Merkmale des eigenen Produkts identifiziert. Auf Basis dieser Merkmale wird dann eine umfassende Patentrecherche und eine Recherche anderer relevanter Schutzrechte wie Marken, Designs oder Urheberrechte durchgeführt. Anschließend werden die Rechercheergebnisse hinsichtlich des Verletzungsrisiko analysiert, insbesondere rechtlich bewertet.
Gern erstelle ich für Sie ein FTO – Gutachten, damit Sie sich möglichst sicher sein können, dass Sie keine Rechte von Dritten verletzen.
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Ein Verletzungsgutachten ist eine rechtliche Analyse, die durchgeführt wird, um festzustellen, ob ein Produkt, ein Verfahren oder eine Technologie den Schutzbereich eines bestehenden Schutzrechts, beispielsweise eines Patents, verletzt. Dadurch können vor einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung potenzielle Risiken bewertet und die Erfolgsaussichten ermittelt werden.
Ein Verletzungsgutachten bietet Unternehmen wichtige Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Auf Basis eines Verletzungsgutachtens können nicht nur potenzielle Rechtsstreitigkeiten vermeiden werden, sondern möglicherweise auch Verhandlungen mit der gegnerischen Partei aufgenommen werden. Sofern eine Patentverletzung für wahrscheinlich erachtet wird, können die Erkenntnisse aus dem Verletzungsgutachten zur Entwicklung von Verteidigungs- oder Angriffsstrategien genutzt werden.
Falls Ihnen eine Patentverletzung vorgeworfen wird oder Sie ein Verletzung Ihrer eigenen Schutzrechte vermuten, erstelle ich Ihnen gern ein Verletzungsgutachten und unterstütze Sie selbstverständlich bei allen weiteren Schritten.
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Bei Unternehmensübernahmen, Fusionen oder Investitionen in Unternehmen spielen die gewerblichen Schutzrechte häufig eine preisbestimmende Rolle. Ein StartUp oder ein Unternehmen, welches sein Alleinstellungsmerkmal - auch Unique Selling Point (USP) genannt - geschützt hat, wird durch die Schutzrechte regelmäßig einen höheren Preis und/oder größere Investitionen erwarten können.
Aus Sicht der Investoren bzw. Übernehmenden gilt es jedoch diese Schutzrechte genaustens zu analysieren und den konkreten Wert der einzelnen Schutzrechte zu bestimmen. Hierbei ist eine gründliche IP-Due-Diligence-Analyse im Rahmen eines IP-Due-Diligence-Gutachtens ein unverzichtbarer Schritt. Denn auch potenzielle Risiken an den Schutzrechten des Zielunternehmens werden in einem IP-Due-Diligence-Gutachten identifiziert.
Gerne unterstütze ich Sie bei Unternehmensübernahmen, Fusionen oder Investitionen mit einem IP-Due-Diligence-Gutachten. Dadurch können Sie Ihr Risiko minimieren, den Wert des in Rede stehenden geistigen Eigentums konkreter ermitteln und häufig auch Ihre Verhandlungsposition verbessern.